Nach dem Unfall: Sie wählen den Gutachter
Bei unverschuldetem Schaden bestimmen Sie den Sachverständigen – nicht die gegnerische Versicherung. Wir erfassen Schadenumfang, Reparaturkosten, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert sowie die Ausfalldauer, damit Ihre Ansprüche vollständig belegt sind.
